Gemeinsam für Kürten!
Die Peter-Kalthoff-Stiftung unterstützt Projekte in folgenden Bereichen:
- Bildung und Erziehung
Förderung von Bildungseinrichtungen aller Art, Förderung von Fremdsprachen und internationalen Austauschprogrammen, Stipendien, Projektanträge von Kindereinrichtungen, Schulen und anderen Bildungsträgern und Vereinen. - Kultur, Musik, Sport, Brauchtum
Unterstützung von Projekten oder Maßnahmen die der Förderung der Kultur, des Sportes und des Brauchtums zu Gute kommen. - Bürgerschaftliches Engagement
Mit dem Projekt oder der Maßnahme wird bürgerschaftliches Engagement gefördert
und zu wesentlichen Teilen ehrenamtlich umgesetzt. - Errichtung von Häusern mit barrierefreiem Ausbau
Mit dem Projekt oder der Maßnahme soll sozialschwachen Menschen eine Wohnung zu maximal kostendeckender Vermietung zur Verfügung gestellt werden. Ein Wohnberechtigungsschein ist hierbei zwingende Voraussetzung.
Förderung beantragen:
1. Vorbereitung
Damit wir Ihr Projekt fördern können, müssen Sie einen formalen Antrag bei uns einreichen. Das aktuell gültige Antragsformular erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail.
Bevor Sie jedoch einen Antrag stellen, bitten wir Sie selbst zu prüfen, ob Ihr Anliegen die Fördervoraussetzungen der Stiftung erfüllt. Lesen Sie sich hierzu bitte unsere Fördergrundsätze sowie den Stiftungszweck durch.
Danach haben Sie sicherlich einige Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinsam klären wir dann, ob Ihr Vorhaben prinzipiell von der Peter-Kalthoff-Stiftung unterstützt werden könnte und wenn ja, in welchem Umfang und welche Dokumente uns dazu vorliegen müssen.
2. Antrag und Prüfung
Nach dieser individuellen Beratung senden wir Ihnen gerne das Antragsformular zu, das Sie uns bitte komplett ausgefüllt, mit allen benötigten Dokumenten wieder zuschicken.
Nur rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständige Anträge, die dem Stiftungszweck entsprechen, können von uns bearbeitet werden.
Jeden Vorgang prüfen wir sehr sorgfältig – schließlich stecken große Mühen und Hoffnungen darin. Darüber hinaus hängt die Bearbeitungsdauer Ihrer Unterlagen auch davon ab, wie viele Anträge uns insgesamt – und in welcher Qualität – vorliegen. Eine Förderung kann daher nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden.
Wir weisen darauf hin, dass ein Antrag rechtzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme vorgelegt werden muss. Die zu fördernde Maßnahme darf vor der Bewilligung nicht beginnen.
3. Entscheidung
Die geprüften Vorgänge bewerten schließlich die Stiftungsgremien.
Das Kuratorium berät den Vorstand. Die Kuratoren tagen dazu zweimal jährlich, in der Regel im Frühjahr und im Herbst.
Über Förderanträge entscheidet der Vorstand im Rahmen der Vorstandssitzungen. Der Vorstand tagt in der Regel einmal im Quartal.
Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht zurück zu zahlender Zuwendung. Die Zuwendungen der Peter-Kalthoff-Stiftung sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.